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Was bedeutet das?

Was bedeutet das?

Die Bestattungspflicht ist ein Teil der gesetzlich vorgeschriebenen Totenfürsorgepflicht. Es ist die Verpflichtung, nach dem Tod eines Menschen für dessen ordnungsgemäße Bestattung zu sorgen. In Deutschland unterliegt diese Gesetzgebung den einzelnen Bundesländern, in denen es geringfügige Abweichungen gibt. Der Bestattung vorausgehend muss eine Leichenschau und eine Sterbefallanzeige beim Standesamt erfolgen.

Fehlender Kontakt zwischen dem Verstorbenen und dem Bestattungspflichtigen entbindet nicht von der Bestattungspflicht. Diese besteht in den meisten Bundesländern auch unabhängig vom Erbrecht – z.B. auch bei ausgeschlagenem Erbe. Wer seiner Pflicht nicht freiwillig nachkommt, muss die Bestattungskosten bis auf wenige Ausnahmefälle trotzdem übernehmen.

 

Wer ist bestattungspflichtig?

Die nächsten Angehörigen des Verstorbenen sind verpflichtet, für die Durchführung der Leichenschau, die Ausstellung der Todesbescheinigung und die Bestattung (Einsargung, Überführung, Bestattungsart, Friedhofs- und Grabwahl, Beisetzung) innerhalb der kurzen gesetzlichen Fristen zu sorgen. Für die Kosten der Bestattung haben Erben oder Unterhaltspflichtige von Verstorbenen aufzukommen. Verantwortlich für die Bestattung sind grundsätzlich in der durch Landesbestattungsgesetze festgelegten Reihenfolge:

Grünewald

  • Ehepartnerin/Ehepartner oder Lebenspartnerin/Lebenspartner einer eingetragenen     Lebenspartnerschaft
  • die Kinder
  • die Eltern
  • die Geschwister
  • Partnerin/Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft
  • sonstige Sorgeberechtigte (z.B. Vormund eines verstorbenen Minderjährigen)
  • die Großeltern
  • die Enkelkinder
  • sonstige Verwandte bis zum 3. Grad.

In einzelnen Bundesländern sind Lebenspartner und nichteheliche Lebensgefährten noch nicht in die Regelung aufgenommen. Auch die Volljährigkeit und die Geschäftsfähigkeit werden teilweise unterschiedlich behandelt. Bei gleichrangig Verpflichteten werden die Älteren vor den Jüngeren als bestattungspflichtig eingestuft.