Worauf muss ich achten?
Sie sollten dann ein Testament verfassen, wenn die gesetzliche Erbfolge für Sie nicht ausreicht. Jede volljährige Person im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte ist dazu berechtigt. Das Schriftstück muss vom ersten bis zum letzten Buchstaben eigenhändig und handschriftlich verfasst sein und mit vollem Namenszug, Datum- und Ortsangabe versehen werden. Grundsätzlich empfiehlt sich eine notarielle Beratung.
Wichtig ist, dass ein gemeinschaftliches Testament, z.B. von Eheleuten, nur gemeinschaftlich geändert werden kann. Dies ist nach dem Tod eines Ehepartners nicht mehr möglich.
Alle Betroffenen sollten über die Existenz und den Verbleib des Testamentes rechtzeitig unterrichtet werden.
Wir empfehlen Ihnen, juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen, den wir Ihnen auf Wunsch gern vermitteln.
Das Bundesministerium der Justiz bietet eine Broschüre zum Erbrecht als Download an: